Weiterbildungsprämie

Vorraussetzungen für die Weiterbildungsprämie
Die Weiterbildungsprämie können Teilnehmer:innen einer geförderten beruflichen Weiterbildung mit anerkanntem Berufsabschluss erhalten. Die Weiterbildungsprämie steht auch Umschüler:innen offen, die z. B. in Pflegeberufen, im Handel oder in der Gastronomie lernen. Der Bonus ist nicht an ein bestimmtes Alter gebunden, sodass auch ältere Menschen, die sich für eine Umschulung entscheiden, von der Weiterbildungsprämie profitieren.
Voraussetzungen:
- Du bist Umschüler:in.
- Deine Umschulung wird mit einem Bildungsgutschein gefördert.
- Du hast deine Umschulung nach dem 01.10.2020 begonnen bzw. beginnst sie jetzt erst.
- Die Prüfungen werden durch eine offizielle Kammer, z. B. die IHK, durchgeführt.
- Die Umschulung dauert mindestens 2 Jahre.
Weiterbildungsgeld
Als Kundin oder Kunde der Arbeitsagentur kannst du ab dem 01. Juli 2023 monatlich 150 Euro Weiterbildungsgeld erhalten. Diese Unterstützung wird gewährt, wenn du an einer Weiterbildung teilnimmst, die zu einem Berufsabschluss führt. Du musst das Weiterbildungsgeld nicht gesondert beantragen.
Das Weiterbildungsgeld ist anrechnungsfrei und beeinflusst weder deine Zuverdienstgrenzen noch aufstockende Leistungen.
Die Weiterbildungsprämie bleibt weiterhin bestehen:
Wenn du Kundin oder Kunde der Arbeitsagentur bist, hast du die Möglichkeit, eine Weiterbildungsprämie für bestandene Zwischen- sowie Abschlussprüfungen zu erhalten. Für das Bestehen einer Zwischenprüfung stehen dir 1.000,- € zu, für die Abschlussprüfung sind es 1.500,- €, die steuerfrei sind. Ursprünglich war die Prämie bis Ende 2023 befristet, aber diese Befristung wurde aufgehoben. Die Prämie wird dir nach erfolgreichem Abschluss einer geförderten Weiterbildung, die zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf führt, ausgezahlt.
Sprich uns gerne bezüglich der Details und Voraussetzungen der Auszahlung an.
