- Begleitung zu BehördenUnterstützung bei Antragstellungen
- Verweisberatung zu unseren Netzwerk- partnern und Beratungsstellen z. B. bei Sucht, Schulden, Krankheit
- Beratung zu Vereinen und Bildungs- einrichtungen z. B. bei Grundbildungs- defiziten wie Analphabetismus und zur Sprachförderung inkl. BAMF-Angebote
- Hilfe zur Inanspruchnahme von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe oder Krankenkassen und Reha-Trägern
- Aufbau beruflicher Handlungs- kompetenzen
- Übergangsmanagement und Förderung von Anschlussperspektiven
- Unterstützung bei einer Beschäftigungs- suche und -aufnahme
- Unterstützung bei einer Ausbildungs- suche und -aufnahme
- Gegebenenfalls beschäftigungs- und ausbildungsbegleitende Angebote
Ganzheitliche Betreuung
Coaching gem. § 16k SGB II
Hilfe für Menschen mit Startschwierigkeiten im gesellschaftlichen Leben.
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Unterricht:
- Präsenz-Unterricht
Ganzheitliche Betreuung
GANZHEITLICHE BETREUUNG
gem. § 16k SGB II
bietet Ihnen eine Versorgung und Unterstützung bei allen persönlichen Herausforderungen. Mit Hilfe eines ganzheitlichen Ansatzes suchen wir nach individuellen Lösungen.
Unser Ziel ist es, Ihre vorhandenen Fähigkeiten, Kenntnisse und Eigenschaften zu fördern und so aufzubauen, dass Sie wieder in der Lage sind, eine Beschäftigung aufzunehmen.
Parallel unterstützen wir Sie dabei, Ihre persönlichen Problemlagen zu minimieren.
Lernmethode
Einzelcoaching ermöglicht eine flexible und anpassungsfähige Lernumgebung. Da der Coach sich ausschließlich auf den einzelnen Lernenden konzentriert, kann der Lernprozess individuell gestaltet und auf die persönlichen Lernpräferenzen und -geschwindigkeiten des Lernenden abgestimmt werden. Dies fördert ein tieferes Verständnis des Lerninhalts und ermöglicht es dem Lernenden, in seinem eigenen Tempo voranzukommen.
Ein Vorteil des Einzelcoachings ist die intensive persönliche Betreuung. Der Lernende erhält kontinuierliches Feedback und Unterstützung von seinem Coach, was ihm hilft, seine Fortschritte zu verfolgen, Herausforderungen zu bewältigen und seine Fähigkeiten kontinuierlich zu verbessern. Dieser individuelle Support kann dazu beitragen, das Selbstvertrauen und die Motivation des Lernenden zu stärken und ihn dazu zu ermutigen, seine Ziele zu erreichen.
Inhalte:
Perspektive
In unserer Gesellschaft stehen viele Menschen vor vielfältigen Herausforderungen, die sie alleine nur schwer bewältigen können. Sei es aufgrund von fehlenden beruflichen Perspektiven, gesundheitlichen Problemen, sozialen Schwierigkeiten oder anderen persönlichen Barrieren – die Hürden sind oft hoch und der Weg zur Lösung scheint unüberwindbar.
Für Menschen, die mit solchen Herausforderungen konfrontiert sind, kann eine ganzheitliche Betreuung einen entscheidenden Unterschied machen. Diese Maßnahme geht weit über bloße Beratung hinaus und bietet eine umfassende Begleitung in verschiedenen Lebensbereichen. Von der Begleitung zu Behörden und Unterstützung bei Antragstellungen bis hin zur Vermittlung zu Netzwerkpartnern und Beratungsstellen bei Themen wie Sucht, Schulden oder Krankheit – die ganzheitliche Betreuung ist darauf ausgerichtet, individuelle Bedürfnisse zu erkennen und gezielt zu unterstützen.
Insgesamt trägt die ganzheitliche Betreuung dazu bei, dass Menschen, die vorher vielleicht als aussichtslos abgestempelt wurden, eine realistische Chance auf eine bessere Zukunft erhalten. Sie werden nicht nur dabei unterstützt, ihre individuellen Probleme zu lösen, sondern auch dabei, sich aktiv in die Gesellschaft einzubringen und ein erfülltes Leben zu führen.

Informationen:
Finanzierung:
Förderung:
- §16k SGB II
Dauer:
Zeiten:
Anzahl Teilnehmer:
Gefördert durch:

Zertifizierung:


Kursdetails:
Unterrichtsform:
- Präsenz-Unterricht
Berufsfeld:
Abschluss:
- Teilnahmebescheinigung
Lernmethode:
Pluspunkte:
- Flexibler Einstieg

Ganzheitliche Betreuung
GANZHEITLICHE BETREUUNG
gem. § 16k SGB II
bietet Ihnen eine Versorgung und Unterstützung bei allen persönlichen Herausforderungen. Mit Hilfe eines ganzheitlichen Ansatzes suchen wir nach individuellen Lösungen.
Unser Ziel ist es, Ihre vorhandenen Fähigkeiten, Kenntnisse und Eigenschaften zu fördern und so aufzubauen, dass Sie wieder in der Lage sind, eine Beschäftigung aufzunehmen.
Parallel unterstützen wir Sie dabei, Ihre persönlichen Problemlagen zu minimieren.
- Begleitung zu BehördenUnterstützung bei Antragstellungen
- Verweisberatung zu unseren Netzwerk- partnern und Beratungsstellen z. B. bei Sucht, Schulden, Krankheit
- Beratung zu Vereinen und Bildungs- einrichtungen z. B. bei Grundbildungs- defiziten wie Analphabetismus und zur Sprachförderung inkl. BAMF-Angebote
- Hilfe zur Inanspruchnahme von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe oder Krankenkassen und Reha-Trägern
- Aufbau beruflicher Handlungs- kompetenzen
- Übergangsmanagement und Förderung von Anschlussperspektiven
- Unterstützung bei einer Beschäftigungs- suche und -aufnahme
- Unterstützung bei einer Ausbildungs- suche und -aufnahme
- Gegebenenfalls beschäftigungs- und ausbildungsbegleitende Angebote
Diese Maßnahme richtet sich an alle erwerbs- fähigen Leistungsberechtigten mit individuellen, besonderen Problemlagen, die sich auf die Be- schäftigungs-/Ausbildungsfähigkeit auswirken.
In unserer Gesellschaft stehen viele Menschen vor vielfältigen Herausforderungen, die sie alleine nur schwer bewältigen können. Sei es aufgrund von fehlenden beruflichen Perspektiven, gesundheitlichen Problemen, sozialen Schwierigkeiten oder anderen persönlichen Barrieren – die Hürden sind oft hoch und der Weg zur Lösung scheint unüberwindbar.
Für Menschen, die mit solchen Herausforderungen konfrontiert sind, kann eine ganzheitliche Betreuung einen entscheidenden Unterschied machen. Diese Maßnahme geht weit über bloße Beratung hinaus und bietet eine umfassende Begleitung in verschiedenen Lebensbereichen. Von der Begleitung zu Behörden und Unterstützung bei Antragstellungen bis hin zur Vermittlung zu Netzwerkpartnern und Beratungsstellen bei Themen wie Sucht, Schulden oder Krankheit – die ganzheitliche Betreuung ist darauf ausgerichtet, individuelle Bedürfnisse zu erkennen und gezielt zu unterstützen.
Insgesamt trägt die ganzheitliche Betreuung dazu bei, dass Menschen, die vorher vielleicht als aussichtslos abgestempelt wurden, eine realistische Chance auf eine bessere Zukunft erhalten. Sie werden nicht nur dabei unterstützt, ihre individuellen Probleme zu lösen, sondern auch dabei, sich aktiv in die Gesellschaft einzubringen und ein erfülltes Leben zu führen.
Informationen:
Finanzierung:
Förderung:
- §16k SGB II
Dauer:
Zeiten:
Anzahl Teilnehmer:
Gefördert durch:

Zertifizierung:


Kursdetails:
Unterrichtsform:
- Präsenz-Unterricht
Berufsfeld:
Abschluss:
- Teilnahmebescheinigung
Lernmethode:
Pluspunkte:
- Flexibler Einstieg

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Ganzheitliche Betreuung
Sozialer Aspekt
In unserer Gesellschaft stehen viele Menschen vor vielfältigen Herausforderungen, die sie alleine nur schwer bewältigen können. Sei es aufgrund von fehlenden beruflichen Perspektiven, gesundheitlichen Problemen, sozialen Schwierigkeiten oder anderen persönlichen Barrieren – die Hürden sind oft hoch und der Weg zur Lösung scheint unüberwindbar.
Für Menschen, die mit solchen Herausforderungen konfrontiert sind, kann eine ganzheitliche Betreuung einen entscheidenden Unterschied machen. Diese Maßnahme geht weit über bloße Beratung hinaus und bietet eine umfassende Begleitung in verschiedenen Lebensbereichen. Von der Begleitung zu Behörden und Unterstützung bei Antragstellungen bis hin zur Vermittlung zu Netzwerkpartnern und Beratungsstellen bei Themen wie Sucht, Schulden oder Krankheit – die ganzheitliche Betreuung ist darauf ausgerichtet, individuelle Bedürfnisse zu erkennen und gezielt zu unterstützen.
Insgesamt trägt die ganzheitliche Betreuung dazu bei, dass Menschen, die vorher vielleicht als aussichtslos abgestempelt wurden, eine realistische Chance auf eine bessere Zukunft erhalten. Sie werden nicht nur dabei unterstützt, ihre individuellen Probleme zu lösen, sondern auch dabei, sich aktiv in die Gesellschaft einzubringen und ein erfülltes Leben zu führen.
- §45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB III
- §45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB III
- Coaching
- §16k SGB II
- Coaching
- Fortbildung
- BAMF Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
- Sprache
- Integration
- Umschulung
- §45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB III
- Coaching
- §45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB III
- Umschulung
- §81 SGB III
- Selbstfinanzierung möglich
- Fortbildung
- §45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB III
- Coaching
- Fortbildung
- Fortbildung
- Weiterbildung
- §45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III
- §45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB III
- Sprache
- §45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III
- Coaching
- §45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB III
- Selbstfinanzierung möglich
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